Steuern 2007: Verjährungsfristen beachten
Stand: 24.11.2011
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Berlin - Damit Erstattungsansprüche nicht verloren gehen, sollten Steuerzahler die Ausgaben im Jahr 2007 noch einmal genau unter die Lupe nehmen. Das sollte bis spätestens Ende Dezember geschehen, rät der Bund der Steuerzahler in Berlin.
Wurden etwa die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer 2007 geltend gemacht, aber aufgrund der damaligen Rechtslage nicht anerkannt, sollte der Betroffene sich bis zum 31. Dezember beim Finanzamt melden. "In vielen Fällen wurde für den Abzug dieser Kosten ein Vorläufigkeitsvermerk erteilt, und der Steuerbescheid blieb offen", erklärt Anita Käding vom Steuerzahlerbund. "Dieser Vermerk entfällt jedoch automatisch nach Ablauf von zwei Jahren, wenn die Rechtsunsicherheit weggefallen ist."
In den Fällen, in denen freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird, haben Steuerzahler vier Jahre Zeit für das Anfertigen der Steuererklärung. Ist der Steuerzahler zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet, kann bis zu sieben Jahre nach dem betreffenden Jahr die Steuer berechnet werden. Da viele nicht wissen, welche Frist für sie gilt, sollte lieber eher als später eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. "So können auch Verspätungszuschläge oder Nachzahlungszinsen vermieden werden", rät Käding.