Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Steuern 2007: Verjährungsfristen beachten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Damit Erstattungsansprüche nicht verloren gehen, sollten Steuerzahler die Ausgaben im Jahr 2007 noch einmal genau unter die Lupe nehmen. Das sollte bis spätestens Ende Dezember geschehen, rät der Bund der Steuerzahler in Berlin.

Wurden etwa die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer 2007 geltend gemacht, aber aufgrund der damaligen Rechtslage nicht anerkannt, sollte der Betroffene sich bis zum 31. Dezember beim Finanzamt melden. "In vielen Fällen wurde für den Abzug dieser Kosten ein Vorläufigkeitsvermerk erteilt, und der Steuerbescheid blieb offen", erklärt Anita Käding vom Steuerzahlerbund. "Dieser Vermerk entfällt jedoch automatisch nach Ablauf von zwei Jahren, wenn die Rechtsunsicherheit weggefallen ist."

In den Fällen, in denen freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird, haben Steuerzahler vier Jahre Zeit für das Anfertigen der Steuererklärung. Ist der Steuerzahler zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet, kann bis zu sieben Jahre nach dem betreffenden Jahr die Steuer berechnet werden. Da viele nicht wissen, welche Frist für sie gilt, sollte lieber eher als später eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. "So können auch Verspätungszuschläge oder Nachzahlungszinsen vermieden werden", rät Käding.