Steuerklassen: So bekommen Ehepaare mehr Netto-Lohn
Stand: 16.12.2015
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Berlin - Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann die Einkommenssteuerklasse wählen - wenn beide Partner Arbeitnehmer sind. Dabei kann im Monat für die Partner ein höheres Nettogehalt herausspringen. Darauf weist Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler hin und beruft sich auf ein Merkblatt des Bundesfinanzministeriums (BMF).
Demnach gibt es drei verschiedene Optionen. Erstens: Beide Partner wählen die Steuerklasse 4. Zweitens: Sie entscheiden sich dafür, dass ein Partner die Steuerklasse 3 und der andere die Klasse 5 nimmt. Drittens: Das Finanzamt kann ihnen die Steuerklassenkombination 4 mit Faktor zuweisen - durch dieses Verfahren kann der monatliche Lohnsteuerabzug sehr genau erfolgen.
Auswirkungen auf Netto-Lohn
Je nachdem welche Steuerklassenkombination die Ehegatten wählen, kann es mit dem Steuerbescheid zu Erstattungen, Nachzahlungen und eventuell auch zur Festsetzung von Vorauszahlungen kommen. Auf die tatsächlich zu zahlende Jahressteuer hat die Wahl der Steuerklassen jedoch keinen Einfluss. Die Wahl der Steuerklassen kann sich jedoch auf den monatlichen Nettolohn auswirken sowie die Höhe von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld und Mutterschafts- oder Elterngeld. Das Merkblatt der Finanzverwaltung enthält Tabellen. Daraus ist ersichtlich, bei welcher Steuerklassenkombination die Partner jeweils die geringste Lohnsteuer entrichten müssen.