Steuerhinterziehung: Selbstanzeige kann strafbefreiend wirken
Stand: 23.04.2013
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Potsdam - Wer sich wegen Steuerhinterziehung selbst anzeigt, kann Glück haben und ohne Strafe davon kommen - aber nur solange noch keine Ermittlungen gegen ihn laufen.
Dann komme die Selbstanzeige einer Nacherklärung bisher verschwiegener Einkünfte gleich, so Prof. Lenhard Jesse von der Universität Potsdam gegenüber dem dpa-Themendienst. Der Betroffene muss die entsprechenden Steuern nachzahlen. Hinzu kommen Hinterziehungszinsen. Pro Jahr seien das sechs Prozent, erklärt der Professor für Steuerrecht.
Befürchtet der Steuerhinterzieher, dass bald gegen ihn ermittelt werden könnte, werde die Selbstanzeige zum Wettlauf mit der Zeit, sagt Jesse. Denn sobald die Finanzbehörde den Fall kennt, ist es mit der Strafbefreiung vorbei. Allerdings könne eine Selbstanzeige in diesem Fall noch strafmildernd wirken, so Jesse.
Das hänge davon ab, wie weit die Ermittlungen fortgeschritten sind. Wissen die Behörden bereits alles, kann der Steuersünder seine Strafe wahrscheinlich nicht mehr mindern. Stecken die Beamten noch mitten in den Ermittlungen, kann der Betroffene mit der Anzeige aber zur Aufklärung beitragen und so auf Strafminderung hoffen.
Die Strafe hängt auch von der Höhe der hinterzogenen Steuern ab. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommen Steuerhinterzieher bei Beträgen unter 100.000 Euro mit einer Geldstrafe davon. Bei Summen darüber droht eine Freiheitsstrafe. Gehe die Summe in die Millionen, könne die Freiheitsstrafe nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt werden, erklärt Prof. Jesse.
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