Steuerfreies Existenzminimum wird angehoben
Stand: 01.02.2013
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP
Berlin - Die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages ist beschlossene Sache: Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums. Er soll rückwirkend zum 1. Januar 2013 von zuvor 8004 Euro auf 8130 Euro steigen. Ab 2014 soll eine weitere Anhebung auf 8354 Euro erfolgen.
Das betreffende Gesetz war Ende vergangenen Jahres zunächst vom Bundesrat gestoppt worden, da die Koalition die Anhebung des Grundfreibetrages mit Maßnahmen zur Vermeidung der sogenannten kalten Progression verknüpft hatte. Dabei geht es um den Effekt, dass Lohnerhöhungen in Verbindung mit der Inflation durch höhere Steuern aufgezehrt werden können. Diesen Passus hatten SPD und Grüne in Bundesrat und Vermittlungsausschuss mit Blick auf fehlende finanzielle Spielräume abgelehnt. Die nun beschlossene Neuregelung beschränkt sich daher auf den Grundfreibetrag.
Gebilligt wurden auch weitere Vermittlungsergebnisse zur Vereinfachung des Reisekostenrechts sowie zur steuerlichen Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen.
Scheitern ließ der Bundesrat hingegen das Jahressteuergesetz. SPD und Grünen lehnten die Regelung ab, weil es zuvor die Koalition mit ihrer Mehrheit im Bundestag ablehnt hatte, die steuerliche Gleichstellung homosexueller Partnerschaften in die Regelung mit aufzunehmen. Auch im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kam keine Einigung zustande. Andere Einzelregelungen aus dem Jahressteuergesetz, die nicht strittig sind, sollen nun in einem oder mehreren neuen Gesetzesverfahren umgesetzt werden.