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Steuererklärung: Worauf Steuerzahler jetzt achten sollten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Nur wenige machen sie wirklich gerne, doch in den meisten Fällen bringt sie bares Geld: die Steuererklärung. Fast 90 Prozent der Arbeitnehmer erhielten 2006 eine Erstattung vom Finanzamt, hat das Statistische Bundesamt - wegen der langen Abgabefristen erst jetzt - ausgerechnet. Durchschnittlich wurden dabei mehr als 800 Euro an die Steuerzahler überwiesen.

Auch für 2010 können viele Steuerzahler mit Erstattungen rechnen, denn bestimmte Vorsorgeaufwendungen sind jetzt besser absetzbar, zum Beispiel die Ausgaben für die Altersvorsorge. Zudem können Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer unter bestimmten Voraussetzungen wieder geltend gemacht werden. Ein Überblick über wichtige Änderungen:

Beiträge zur Krankenversicherung

Bei Vorsorgeaufwendungen gelten jetzt andere Prioritäten. "Der Einkommensteuererklärung 2010 wurde eigens eine 'Anlage Vorsorgeaufwand' beigefügt", erklärt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Zum ersten Mal werden in diesem Zusammenhang die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung komplett berücksichtigt. Geltend gemacht werden können dabei alle geleisteten Beiträge, inklusive eventuell gezahlter Zusatzbeiträge.

Auch privat Krankenversicherte können diese Kosten absetzen. Allerdings nur, wenn ihre Beiträge "Leistungen absichern, die dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Krankentagegeld oder ähnlicher Leistungen entsprechen", erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin. Die Kosten für Chefarzt-Behandlung oder die Unterbringung im Einzelzimmer würden nicht anerkannt.

Besonders genau sollten freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer bei ihrer Steuererklärung 2010 sein, rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. Der Grund: In ihren Lohnsteuerbescheinigungen sei oft nur der Arbeitnehmeranteil der Krankenversicherungsbeiträge ausgewiesen worden. Die Arbeitgeberzuschüsse hingegen fehlten.

Auch wenn die Finanzämter die betroffenen Bescheinigungen selbst ändern wollen, sollten Arbeitnehmer die Beträge in ihrer Steuererklärung im Zweifel selbst korrigieren. In den Zeilen 12 und 15 der Anlage Vorsorgeaufwand müssten die gesamten Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge eingetragen werden, so der NVL. Zudem sollte auch der Steuerbescheid für 2010 besonders genau überprüft werden.

Beiträge zur Altersvorsorge

Jedes Jahr können Steuerpflichtige einen etwas größeren Teil ihrer Altersvorsorgeaufwendungen absetzen. Grund ist die nachgelagerte Alterseinkünftebesteuerung. Danach steigt der Anteil der abzugsfähigen Kosten seit 2005 jedes Jahr an.

Für 2010 werden nach Angaben des Bundes der Steuerzahler 70 Prozent der Kosten anerkannt - bis zu einem Höchstbetrag von 14 000 Euro für Ledige und 28 000 Euro für Ehepaare. Abzugsfähig sind etwa Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, für berufliche Versorgungswerke oder zertifizierte Rürup-Verträge. Wieder eingeführt wurde zudem die "Anlage AV". Hier müssen die Beiträge für Riester-Verträge eingetragen werden.

Arbeitszimmer

Das häusliche Arbeitszimmer ist wieder begrenzt bis 1250 Euro absetzbar, sofern der Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Hiervon profitieren etwa Lehrer, Außendienstmitarbeiter, selbstständige Journalisten oder Übersetzter.

Zu den Aufwendungen, die hier anteilig geltend gemacht werden können, zählen laut dem BdSt unter anderem Miete, Wasser-, Energie- und Reinigungskosten sowie Grundsteuer und Müllabfuhrgebühren, aber auch Renovierungskosten. Zudem können auch Kosten für die Ausstattung des Zimmers angegeben werden - etwa für Teppiche oder Lampen.

Umzugskosten

Wer aus beruflichem Grund umziehen muss, kann die Kosten dafür geltend machen. Die Pauschale dafür wurde auf 636 Euro für einen Alleinstehenden beziehungsweise 1271 für Verheiratete angehoben, wie der BdSt erklärt. Für jede weitere im Haushalt lebende Person können zusätzlich jeweils 280 Euro abgesetzt werden.

Beruflich veranlasst ist ein Umzug dann, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle deutlich verkürzt wird, der Umzug im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers steht oder wenn eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen aufgegeben oder bezogen wird.

Unterhaltsleistungen

Wer Unterhalt an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Partner leistet, kann die Kosten dafür absetzen. Anerkannt werden laut NVL dafür höchstens 13 805 Euro. Doch auch die im Rahmen der Unterhaltsleistungen gezahlten Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung können als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Allerdings muss der Empfänger in Anlage U zustimmen, dass er den erhaltenen Unterhalt selbst versteuert.