Steuererklärung: Nachbarschaftshilfe ist strafbar
Stand: 08.07.2010
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Berlin - Wer Nachbarn oder Freunden bei der Steuer hilft, macht sich strafbar. Er verstößt damit gegen das Steuerberatungsgesetz, teilt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin mit. Es mache dabei keinen Unterschied, dass der freundliche Nachbar für seine Hilfe keine Gegenleistung annimmt.
Mit der "Schwarzberatung" mache sich nicht nur der Ratgeber schuldig. Auch der Auftraggeber könne mit Geldbußen belegt werden. Außerdem bestehe keinerlei Anspruch auf Gewährleistung oder Schadenersatz, wenn die Ratschläge falsch gewesen seien.
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