Steuererklärung: Mit Anlage KAP Abgeltungsteuer zurückholen
Stand: 03.05.2012
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Berlin - Anleger haben die Möglichkeit, sich mit ihrer Steuererklärung die Abgeltungsteuer zurückzuholen. Dafür müssen sie die Anlage KAP ausfüllen und alle Steuerbescheinigungen mit einreichen.
Jeder Anleger hat einen Sparerfreibetrag von 801 Euro. Das bedeutet: Zinseinnahmen müssen bis zu dieser Höhe nicht versteuert werden, wie der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin erklärt. Dennoch führen Banken von ihren Zinsen Steuern an das Finanzamt ab. Doch dieses Geld können sich Verbraucher zurückholen. Dafür müssten sie bei der Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen.
Mit der Steuererklärung müssten alle Steuerbescheinigungen eingereicht werden, erklärt der Verband. Viele Kreditinstitute senden die Belege automatisch zu. Manche Banken stellen sie jedoch nur auf Anforderung aus. In diesen Fällen sollten die Sparer hartnäckig bleiben und auf die Steuerbescheinigung bestehen.
Allerdings ist zu beachten, dass teilweise Gebühren zwischen 10 und 15 Euro verlangt werden. Nach Auffassung des NVL sollten Sparer sich dagegen zur Wehr setzen, da die Banken zum Ausstellen der Steuerbescheinigung gesetzlich verpflichtet sind. Das Finanzamt erstattet Abgeltungsteuer nur dann, wenn alle Bescheinigungen vorliegen.
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