Steuererklärung: Kosten für Altersvorsorge absetzen
Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 10.05.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Frankfurt/Main - Steuerzahler sollten bei ihrer Einkommensteuererklärung die Aufwendungen für ihre Altersvorsorge nicht vergessen. Für 2010 können sie dafür mehr Kosten geltend machen. Darauf macht die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften aufmerksam. Das Finanzamt berücksichtigt 70 Prozent der Aufwendungen für die Altersvorsorge. Der Anteil steigt seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 jedes Jahr mäßig an.
Zinsticker für Tages- und Festgeld
Tagesgeld der Inbank:
2,82 % Zinsen (vorher 2,9 %)
Die Zinsen für folgende Laufzeiten wurden erhöht:
- 12 Monate 3,10 % (vorher 2,95 %)
- 18 Monate 3,00 % (vorher 2,80 %)
- 24 Monate 2,90 % (vorher 2,65 %)
- 36 Monate 2,55 % (vorher 2,35 %)
- 48 Monate 2,35 % (vorher 1,85 %)
- 60 Monate 2,10 % (vorher 1,60 %)
Die Zinsen wurden gesenkt:
- 3 Monate 3,10 % (vorher 3,25 %)
- 6 Monate 3,05 % (vorher 3,30 %)
Tagesgeld der IKB:
3,35 % Zinsen p.a. für jeden Cent bis 100.000 Euro,
garantiert für 3 Monate ab Kontoeröffnung
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