Steuererklärung kann sich trotz Arbeitslosigkeit lohnen
Stand: 02.04.2012
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Neustadt - Auch Arbeitslose sollten eine Steuererklärung anfertigen. Oftmals zahle sich die Erklärung für sie aus, sagt der Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).
Und zwar auch dann, wenn sie im Jahr, in dem sie arbeitslos sind, gar keine Lohnsteuern bezahlt haben. Der Grund: Arbeitssuchende können die Kosten, die sie bei der Stellensuche haben, beim Finanzamt gelten machen. Auf Antrag stellt das Finanzamt einen Verlust fest. Dieser kann dann bei der Steuerberechnung des Vorjahres oder im nächsten Jahr berücksichtigt werden, sofern in dieser Zeit Steuern gezahlt wurden.
Arbeitssuchende sollten daher die Belege sammeln für die Kosten für Fotos, Bewerbungsunterlagen, Schreibmaterialien oder Fahrten zu Vorstellungsgesprächen.