Steuererklärung kann sich auch für Senioren rechnen
Stand: 16.02.2012
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Berlin - Für Senioren, auf deren Rente keine Steuern anfallen, kann sich eine Einkommensteuererklärung dennoch lohnen. Dies teilt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin mit.
Es sollte geprüft werden, ob die Bank auf Spareinlagen Abgeltungssteuer abgeführt hat, so der Verband. Auf der von der Bank ausgestellten Steuerbescheinigung sei die Höhe der einbehaltenen Steuer zu sehen. Sie könne durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung teilweise oder in voller Höhe vom Finanzamt zurückerstattet werden.
Ob auf die Rente Steuern gezahlt werden müssen, hängt vom Rentenbeginn und von der Jahresbruttorente sowie von weiteren Einkünften ab. Der NVL hat eine Tabelle veröffentlicht, in der sich ablesen lässt, wie hoch in dem Jahr des Renteneintritts die Grenze der Jahresbruttorente liegt, bis zu der die erhaltenen Beträge steuerfrei bleiben. Für Ehepaare gelte stets der doppelte Betrag.
Der Rentenbeginn ist ausschlaggebend
Ging jemand beispielsweise 2006 in Rente, muss er keine Steuern zahlen, wenn die Jahresbruttorente weniger als 18.300 Euro betragen hat - vorausgesetzt, er hatte keine weiteren Einnahmen. Denn wenn der Ehepartner noch berufstätig ist oder andere Einkünfte etwa aus Vermietung oder Verpachtung vorliegen, muss dem NVL zufolge eine Steuererklärung eingereicht werden. Ansonsten könne das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage schätzen und auf die festgesetzte Steuer einen Verspätungszuschlag fordern.