Steuererklärung für Ehepaare mit Faktorverfahren zwingend
Stand: 18.05.2015
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München - Ehepaare, die in der Steuerklasse IV mit Faktor sind, müssen eine Steuererklärung abgeben. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) hin. Die Formulare müssen bis spätestens 1. Juni beim Finanzamt abgegeben werden.
Bei dieser Steuerklassenwahl berechnet das Finanzamt einen Faktor aus der Einkommensteuer beider Ehegatten nach dem Splittingverfahren (Y) und der Summe der voraussichtlichen Lohnsteuer beider Ehegatten nach Steuerklasse IV (X). Für die Kalkulation wird Y durch X geteilt. Das Ergebnis (kleiner als eins) wird neben der Steuerklasse IV mit bis zu drei Nachkommastellen als Faktor eingetragen.
Der Vorteil: Verheiratete können jeden Monat meist auf einen höheren Nettolohn zugreifen, weil hier am genausten berücksichtigt wird, wie viel Lohnsteuer man voraussichtlich zahlen muss. Nachzahlungen werden daher meist nicht fällig. Der Faktor muss allerdings jedes Jahr aufs Neue ermittelt werden.