Steuererklärung: Finanzämter kontrollieren verstärkt Rentner
Stand: 19.04.2012
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Stuttgart - Finanzämter nehmen verstärkt die Einnahmen von Senioren ins Visier, von denen noch keine Steuererklärung vorliegt. Sollte die Überprüfung zeigen, dass eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung vorliegt, kann diese nachgefordert werden.
Grundlage für die Überprüfungen sind die sogenannten Rentenbezugsmitteilungen, die Informationen über alle seit 2005 ausgezahlten Renten enthalten, erklärt der Landesverband Baden-Württemberg des Bundes der Steuerzahler.
Sollte die Überprüfung ergeben, dass eine Pflicht zum Abgeben einer Steuererklärung besteht, könnten die Finanzämter sie nachfordern. Und zwar auch rückwirkend bis 2005. Rentner sollten daher überprüfen, ob sie zu dem Kreis der Betroffenen gehören und rechtzeitig reagieren, bevor das Finanzamt auf sie zukommt. Andernfalls könnten finanzielle Nachforderungen entstehen.
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