Steuererklärung: ELStAM-Daten überprüfen
Stand: 11.03.2013
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Berlin - Die Lohnsteuerkarte aus Papier gehört der Vergangenheit an. Alle Daten werden ab diesem Jahr elektronisch verwaltet. Steuerzahler sollten die ELStAM-Daten genau überprüfen. Denn haben sich Fehler eingeschlichen, kann dies den Steuerzahler teuer zu stehen kommen.
Die Lohnsteuerkarte aus Papier ist Geschichte. "Ab diesem Jahr können Arbeitgeber die Lohnsteuerdaten elektronisch beim Finanzamt abrufen", erklärt Markus Deutsch vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. Allerdings müssen sie das noch nicht sofort: "Die Datenverwaltung muss spätestens Ende des Jahres auf das elektronische Verfahren umgestellt werden", sagt Deutsch. "Ab 2014 wird es für alle Beschäftigten verbindlich." Steuerzahler sollten ihr gespeichertes Profil jetzt überprüfen. Denn nicht immer sind die Daten richtig.
ELStAM heißt das neue Verfahren
Der Name des neuen Verfahrens: ELStAM. "Das ist die Abkürzung für elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale", sagt Deutsch. Wie bisher die Lohnsteuerkarte erfasst ELStAM persönliche Daten, die sich auf die Höhe der zu zahlenden Steuer auswirken. Dazu gehören unter anderem die Steuerklasse, der Familienstand, die Religionszugehörigkeit, die Zahl der Kinder sowie die Frei- und Pauschbeträge. Diese Daten werden von den Gemeinden und Finanzämtern direkt an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Dieses Amt stellt die Informationen dann den Arbeitgebern für deren Lohnbuchhaltung über eine Datenbank zum Abruf zur Verfügung.
Das Problem: "Freibeträge sind nicht automatisch übertragen worden", sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Arbeitnehmer müssten sie daher in der Regel erneut beantragen, wenn ihr Arbeitgeber ELStAM nutzt, erklärt die Stiftung Warentest in einem Spezial-Heft "Steuern 2013". Betroffen sind beispielsweise Steuerzahler, die wegen ihres langen Arbeitsweges oder hoher Reisekosten erhöhte Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen etwa für Unterhaltszahlungen für einen Angehörigen geltend machen.
Freibeträge beim Finanzamt eintragen lassen
Wer Freibeträge ändern oder eintragen lassen möchte, kann das beim zuständigen Finanzamt machen. Am besten schriftlich, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Um zu überprüfen, ob die eigenen Daten vollständig gespeichert sind, haben Arbeitnehmer zwei Möglichkeiten: "Entweder sie wenden sich direkt an das Finanzamt", sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. "Oder sie registrieren sich mit ihrer Steuer-Identifikationsnummer im Internet." Auf der Homepage www.elster.de können Steuerzahler ihre Steuererklärung online erledigen, und hier sind auch alle wichtigen Daten zu finden. Nach der Anmeldung kommt mit der Post eine PIN. Mit diesem Code kann man sich einloggen und seine Daten einsehen.
Diese Möglichkeit sollten Arbeitnehmer nutzen. "Bei der Übertragung der Daten gab es viele Fehler", sagt Markus Deutsch. Zwar wurden die meisten Steuerzahler im Herbst 2012 per Brief über ihr gespeichertes Profil informiert. "Wer aber damals Fehler nicht korrigieren ließ, muss damit rechnen, dass die Daten immer noch falsch sind", ergänzt Anita Käding. So sollten beispielsweise Ehepaare prüfen, ob ihre gewählte Steuerklassenkombination richtig erfasst ist.
Grundsätzlich macht die elektronische Gehaltsabrechnung aber einiges leichter. So müssen Arbeitnehmer künftig laut Stiftung Warentest ihrem Arbeitgeber zu Beginn der Beschäftigung nur ihr Geburtsdatum und ihre Steuer-Identifikationsnummer mitteilen. Außerdem muss er wissen, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt. Dann meldet der Arbeitgeber den Beschäftigten an und am Ende des Arbeitsverhältnisses auch wieder ab.
Auch bei Änderungen der Lebensumstände wird das elektronische Verfahren in Zukunft Vorteile für Steuerzahler haben. Denn laut dem Bundesfinanzministerium werden die Daten, zum Beispiel nach der Geburt eines Kindes oder einer Hochzeit, automatisch auch an die Finanzbehörden übermittelt. Ein Umzug oder eine Scheidung müssen aber auch weiterhin dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Änderungsformulare im Internet
Wollen Steuerzahler ihre ELStAM-Daten korrigieren, müssen sie sich an ihr Finanzamt wenden, am besten schriftlich. Die entsprechenden Formulare sind im Internet auf der Homepage www.formulare-bfinv.de zu finden. Hier gibt es zum Beispiel den "Antrag auf Korrektur der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale". Freibeträge können mit dem Formular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2013" geändert werden.
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