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Steuererklärung: Diese Schummeleien kennen auch die Finanzbeamten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin - Bei der Steuererklärung versucht so mancher Steuerzahler, mit kleinen Schummeleien seine Schuld beim Fiskus zu drücken. Vieles ist aber nicht nur rechtswidrig, sondern kann auch schnell auffliegen. Diese Tricks kennen auch die Finanzbeamten zur Genüge:

Fahrtkosten

Den Weg zur Arbeit künstlich zu verlängern, um höhere Fahrtkosten von der Steuer absetzen zu können, erscheint manchem reizvoll. Doch das Finanzamt kommt dem meist auf die Schliche. Mit einem Routenplaner lässt sich die Strecke schnell nachrechnen. Ein Umweg zur Arbeit wird aber anerkannt, wenn die Strecke verkehrsgünstiger ist. Die Beamten werden auch schnell stutzig, wenn Steuerzahler mehr als die üblichen rund 220 Arbeitstage pro Jahr angeben.

Buchquittungen

Mancher Steuerzahler reicht grundsätzlich jede Buchquittung ein. Doch anhand der Buchnummer (ISBN) können die Beamten herausfinden, um welches Buch es sich tatsächlich handelt. Seit dem Jahr 2011 können allerdings Bücher angegeben werden, die keine reine Fachliteratur sind und Allgemeinwissen enthalten. Wer ein Buch zur Hälfte beruflich nutzt, kann in der Steuererklärung 50 Prozent ansetzen.

Arbeitszimmer

Beliebt ist der Versuch, Kinder- oder Gästezimmer als Arbeitsraum abzusetzen. Es kann aber passieren, dass das Finanzamt vorbeischaut. Und dann müssen hektisch verdächtige Möbel verrückt werden - und der Beamte wird genau nach verräterischen Spuren schauen.

Bewerbungskosten

Auch wer hohe Kosten für einen weiten Fahrtweg zum angeblich potenziellen Arbeitgeber ansetzt, muss sich auf kritische Nachfragen gefasst machen.

Weiterbildung

Wer vom Arbeitgeber ein Fortbildungsseminar bezahlt bekommt, der darf die Kosten nicht auch noch von den Steuern abziehen. Finanzbeamte werden misstrauisch, wenn ein Arbeitnehmer angeblich eine tausende Euro teure Weiterbildung aus eigener Tasche finanziert hat. Auch wer vom Arbeitgeber bezahlte Dienstreisen absetzen will, muss aufpassen: Schaut das Finanzamt beim Arbeitgeber vorbei, kann so etwas schnell auffliegen.

Wertpapiergewinne

Sparer und Aktienanleger teilen ihre Gewinne nur ungern dem Fiskus mit. Es lohnt sich jedoch nicht, Einnahmen zu verschweigen - auch nicht, wenn sie im EU-Ausland erzielt wurden. Die Beamten können die obligatorische Jahresbescheinigung der Banken über alle steuerpflichtigen Wertpapiergeschäfte anfordern. Ausländische Geldhäuser melden Zinserträge automatisch den deutschen Finanzbehörden.

Konto für Kinder 

Eltern versuchen manchmal, Steuern auf Kapitalerträge zu umgehen, indem sie Geldvermögen auf die Kinder übertragen. Diese können nämlich einen eigenen Sparerfreibetrag geltend machen. Das Geld darf aber nicht nur zum Schein übertragen werden. Die Eltern dürfen keinen Zugriff für eigene Zwecke mehr haben.