Steuererklärung: Auch Radfahrer können sparen
Stand: 02.06.2015
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Berlin - Beschäftigte können den Weg zur Arbeit von der Steuer absetzen - auch wenn sie mit dem Fahrrad fahren oder öffentliche Verkehrstmittel nutzen. "Das Finanzamt erkennt grundsätzlich 30 Cent pro Kilometer steuermindernd an", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Welches Verkehrsmittel Arbeitnehmer dabei nutzen, spielt keine Rolle. "Nicht nur Auto- oder Motorradfahrer können die Entfernungspauschale nutzen, sondern zum Beispiel auch Fahrradfahrer." Ebenfalls anerkannt werden öffentliche Verkehrsmittel.
Allerdings gilt die Entfernungspauschale nur für eine Wegstrecke. Wer zum Beispiel aufgrund von Schichtarbeit mehrmals an einem Tag zur Arbeit und zurück fährt, kann die Entfernungspauschale dennoch nur einmal geltend machen. Anerkannt wird dabei immer die kürzeste Straßenverbindung. Eine andere, möglicherweise längere Verbindung kann anerkannt werden, wenn sie verkehrsgünstiger ist, zum Beispiel weniger Ampeln hat und daher schneller ist.