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Steuererklärung: Auch an die Riester-Beiträge denken

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wer Riester-Beiträge zahlt, sollte diese in seiner Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. Das kann zu einem Steuervorteil führen.

Denn das Finanzamt führt eine sogenannte Günstigerprüfung durch - dabei prüft der Fiskus, ob der Steuervorteil höher ist als die staatlichen Zulagen. Ist das der Fall, erhält der Riester-Sparer die Differenz im Rahmen des Steuerbescheids zurück. Darauf weist der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Maximal 2100 Euro pro Jahr können Riestersparer als Sonderausgabenabzug steuerlich geltend machen. Die genaue Höhe des Steuervorteils ist abhängig von der Anzahl der Kinder, dem Einkommen sowie dem Familienstand.