Steuererklärung: Anlage EÜR nicht vergessen
Stand: 19.01.2012
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Berlin - Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass Unternehmer, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: X R 18/09) dazu verpflichtet sind, bei der Steuererklärung für 2011 eine Gewinnermittlung auf der Anlage EÜR beizufügen. Hierbei muss der von der Finanzverwaltung herausgegebene amtliche Vordruck verwendet werden.
Für das Jahr 2011 muss die Anlage dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Die entsprechenden Formulare finden sich in den gängigen Steuer-Programmen und der Elster-Software. Auf Antrag kann in Härtefällen von einer elektronischen Übermittlung der Daten abgesehen werden.
Ganz ohne die Anlage kommen solche Unternehmer aus, deren Einnahmen nicht mehr als 17.500 Euro im Jahr betragen. In diesen Fällen wird es nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung bloß eine formlose Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben beigefügt ist, erklärt der Bund der Steuerzahler.