Steuererklärung 2014: Das ist neu
Stand: 27.01.2015
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Frankfurt/Main - Die Steuererklärung - häufig aufgeschoben und "auf den letzten Drücker" erledigt. Dabei gibt es für deutsche Steuerzahler meist etwas zurück: Laut "Finanztest" im Schnitt 900 Euro. Für 2014 sollten Arbeitnehmer einige Neuerungen beachten:
Haushaltshilfen
Für Mieter und Eigentümer, die 2014 Haushaltshilfen beschäftigt haben, gibt es mehr Geld zurück. Arbeitskosten für Putzkräfte oder Pflegedienste können steuerlich geltend gemacht werden. Gleiches gilt seit einem Entscheid des Bundesfinanzhofes (BFH) auch für Schneeräumungskosten auf und vor dem Grundstück.
Handwerker
"Finanztest" weist darauf hin, dass Mieter und Eigentümer neue Handwerkerkosten absetzen können. Dazu gehören zum Beispiel der Dachausbau im Eigenheim oder der Anbau eines Wintergartens. Zudem kann der nachträgliche Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung von der Steuer abgesetzt werden. Nicht mehr geltend gemacht werden können dagegen Gutachtertätigkeiten wie das Überprüfen der Heizung.
Umzugskosten
Wer im vergangenen Jahr berufsbedingt umgezogen ist, kann pauschal mehr absetzen. Ledige können 715 Euro ohne Nachweise von der Steuer absetzen, Verheiratete 1.429 Euro. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe weist zudem darauf hin, dass auch Kosten für Nachhilfe der Kinder abgesetzt werden können, falls diese durch einen Schulwechsel nötig wird. Bis zu 1.802 Euro erkennt das Finanzamt an.
Zweitwohnung
Einen Zweitwohnsitz abzusetzen, ist für 2014 schwieriger geworden. Vor 2014 konnte ein Berufstätiger jede Wohnung steuerlich geltend machen, die er als Wohnung nutzte. Nun gilt das nur noch für Wohnungen, an deren Kosten der Steuerzahler sich auch angemessen beteiligt. Das betrifft vor allem junge Arbeitnehmer, die zu Hause bei den Eltern wohnen, aber nichts für Heizung, Strom und Miete zahlen. Neu ist zudem, dass Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen einen Zweithaushalt haben, für Einrichtung, Miete und Betriebskosten nur noch bis zu 1.000 Euro monatlich absetzen dürfen.
Der Weg zur Arbeit
Neuerdings gelten auch Sammelstellen, die auf Anweisung des Arbeitgebers aufgesucht werden, als Arbeitsstätte. Das Finanzamt berücksichtigt für die Anfahrt dabei pauschal 30 Cent je Kilometer oder die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.
Anhängen an offene Verfahren
"Finanztest" rät allen Steuerzahlern sich an offene Verfahren beim BFH anzuhängen. Damit ist gemeint, dass sie Bereiche steuerlich geltend machen, die bislang noch nicht absetzbar sind. Für 2014 sind dies vor allem strittige Fragen zu Versicherungen und im Krankheitsfall. So könnte es sein, dass demnächst auch die Arbeitslosen-, Haftpflicht- und Krankentagegeldversicherung geltend gemacht werden können. Das selbe gilt für Zusatzversicherungen wie etwa Zahnersatzleistungen oder Chefarztbehandlungen. Außerdem könnten künftig Kosten für Arzthonorare und Rezeptgebühren als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.Strittig ist derzeit auch, ob Anwalts- und Gerichtskosten für Scheidungen abgerechnet werden dürfen. Zu allen Punkten bleibt der Steuerbescheid offen.
Verschiedene Fristen
Nicht alle Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung machen. Wenn die Steuererklärung Pflicht ist, muss sie aber bis zum 1. Juni 2014 abgegeben werden. Nehmen Arbeitnehmer allerdings die Hilfe von Steuerberatern oder Lohnsteuervereinen in Anspruch, endet die Frist am 31. Dezember. Alle, die freiwillig ihre Erklärung abgeben, haben sogar bis zum 31. Dezember 2018 Zeit.