Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Steuererklärung 2014: Das ist neu

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Frankfurt/Main - Die Steuererklärung - häufig aufgeschoben und "auf den letzten Drücker" erledigt. Dabei gibt es für deutsche Steuerzahler meist etwas zurück: Laut "Finanztest" im Schnitt 900 Euro. Für 2014 sollten Arbeitnehmer einige Neuerungen beachten:

Haushaltshilfen

Für Mieter und Eigentümer, die 2014 Haushaltshilfen beschäftigt haben, gibt es mehr Geld zurück. Arbeitskosten für Putzkräfte oder Pflegedienste können steuerlich geltend gemacht werden. Gleiches gilt seit einem Entscheid des Bundesfinanzhofes (BFH) auch für Schneeräumungskosten auf und vor dem Grundstück.

Handwerker

"Finanztest" weist darauf hin, dass Mieter und Eigentümer neue Handwerkerkosten absetzen können. Dazu gehören zum Beispiel der Dachausbau im Eigenheim oder der Anbau eines Wintergartens. Zudem kann der nachträgliche Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung von der Steuer abgesetzt werden. Nicht mehr geltend gemacht werden können dagegen Gutachtertätigkeiten wie das Überprüfen der Heizung.

Umzugskosten

Wer im vergangenen Jahr berufsbedingt umgezogen ist, kann pauschal mehr absetzen. Ledige können 715 Euro ohne Nachweise von der Steuer absetzen, Verheiratete 1.429 Euro. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe weist zudem darauf hin, dass auch Kosten für Nachhilfe der Kinder abgesetzt werden können, falls diese durch einen Schulwechsel nötig wird. Bis zu 1.802 Euro erkennt das Finanzamt an.

Zweitwohnung

Einen Zweitwohnsitz abzusetzen, ist für 2014 schwieriger geworden. Vor 2014 konnte ein Berufstätiger jede Wohnung steuerlich geltend machen, die er als Wohnung nutzte. Nun gilt das nur noch für Wohnungen, an deren Kosten der Steuerzahler sich auch angemessen beteiligt. Das betrifft vor allem junge Arbeitnehmer, die zu Hause bei den Eltern wohnen, aber nichts für Heizung, Strom und Miete zahlen. Neu ist zudem, dass Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen einen Zweithaushalt haben, für Einrichtung, Miete und Betriebskosten nur noch bis zu 1.000 Euro monatlich absetzen dürfen.

Der Weg zur Arbeit

Neuerdings gelten auch Sammelstellen, die auf Anweisung des Arbeitgebers aufgesucht werden, als Arbeitsstätte. Das Finanzamt berücksichtigt für die Anfahrt dabei pauschal 30 Cent je Kilometer oder die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.

Anhängen an offene Verfahren

"Finanztest" rät allen Steuerzahlern sich an offene Verfahren beim BFH anzuhängen. Damit ist gemeint, dass sie Bereiche steuerlich geltend machen, die bislang noch nicht absetzbar sind. Für 2014 sind dies vor allem strittige Fragen zu Versicherungen und im Krankheitsfall. So könnte es sein, dass demnächst auch die Arbeitslosen-, Haftpflicht- und Krankentagegeldversicherung geltend gemacht werden können. Das selbe gilt für Zusatzversicherungen wie etwa Zahnersatzleistungen oder Chefarztbehandlungen. Außerdem könnten künftig Kosten für Arzthonorare und Rezeptgebühren als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.Strittig ist derzeit auch, ob Anwalts- und Gerichtskosten für Scheidungen abgerechnet werden dürfen. Zu allen Punkten bleibt der Steuerbescheid offen.

Verschiedene Fristen

Nicht alle Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung machen. Wenn die Steuererklärung Pflicht ist, muss sie aber bis zum 1. Juni 2014 abgegeben werden. Nehmen Arbeitnehmer allerdings die Hilfe von Steuerberatern oder Lohnsteuervereinen in Anspruch, endet die Frist am 31. Dezember. Alle, die freiwillig ihre Erklärung abgeben, haben sogar bis zum 31. Dezember 2018 Zeit.