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Steuererklärung 2012: Fristen nicht verpassen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Am 31. Mai 2013 endet die reguläre Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2012, wenn der Steuerzahler zur Abgabe verpflichtet ist. "Kann der vorgegebene Termin nicht eingehalten werden, ist es möglich, eine Fristverlängerung zu beantragen", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Bei den meisten Finanzämtern ist dies bis zum 31. Dezember 2013 möglich.

Der Antrag sollte allerdings schriftlich gestellt werden. "Wird die Einkommensteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben und keine Fristverlängerung beantragt, kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 25.000 Euro festgesetzt werden", warnt Käding. Steuerzahler, die ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lassen, haben automatisch bis zum 31. Dezember des Jahres Zeit.

Auch wenn der Steuerzahler nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, lohnt sich oft die Mühe, eine Erklärung abzugeben. Insbesondere wenn Arbeitnehmer hohe Werbungskosten tragen müssen, zum Beispiel für lange Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, ist mit einer Steuererstattung zu rechnen.

Aber auch wenn Verluste aus anderen Einkunftsarten wie Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden sollen, empfiehlt sich die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung. In solchen Fällen können Steuerzahler die Erklärung noch bis zum 31. Dezember 2016 abgeben.