Steuerbescheid unbedingt prüfen - Einspruch häufig erfolgreich
Stand: 27.10.2014
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Berlin - Wer seinen Steuerbescheid erhält, sollten diesen vor dem Abheften prüfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen. Die Erfolgsaussichten sind gut.
Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) mit Blick auf die Statistik des Bundesfinanzministeriums für 2013 hin. Demnach waren im vergangenen Jahr knapp zwei Drittel der insgesamt mehr als vier Millionen Einsprüche erfolgreich.
Steuerzahler sollten ihren Steuerbescheid deshalb gut prüfen. Hierzu bietet sich zunächst ein Vergleich mit der Musterberechnung aus dem eigenen Steuerprogramm an, empfiehlt der NVL. Haben sich die persönlichen Verhältnisse und das Einkommen nur unwesentlich geändert, kann auch der Vergleich mit dem Steuerbescheid des Vorjahres helfen, mögliche Fehler zu entdecken. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt eingegangen sein. Die Frist beginnt dabei drei Tage nach dem Postdatum des Steuerbescheides.