Steuerbescheid erhalten? Einspruch einen Monat lang möglich
Stand: 03.06.2014
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Berlin - Nach dem Erhalt des Steuerbescheids haben Verbraucher einen Monat lang Zeit, Einspruch gegen die Entscheidungen einzulegen. Das sollten auch Steuerzahler nutzen, die vergessen haben, etwas in der Steuererklärung einzutragen, erläutert der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Dabei riskiere man aber nichts: Denn fällt die Steuerschuld aufgrund dieses Nachtrags höher aus, kann der Einspruch zurückgenommen werden.
Darüber hinaus gibt es aktuell einige Musterverfahren bei Gerichten, die sich günstig für Steuerzahler auswirken können. Hier lohnt es sich, vorsorglich Einspruch einzulegen. Die laufenden Verfahren drehen sich um steuerpflichtige Erstattungszinsen (BVerfG 2 BvR 482/14) und um die Kürzung des Rentenfreibetrags bei der Witwenrente, wenn diese wegen anderer Einkünfte gekürzt wird (BFH X R 53/13).
Verschiedene Steuervorteile nutzbar
Vorteile für Steuerzahler könnte auch eine Entscheidung über die Frage bringen, ob die Kosten des Arbeitszimmers anteilig als Werbungskosten abgesetzt werden dürfen, wenn der Raum zu mehr als zehn Prozent privat genutzt wird (BFH IX R 23/12). Es steht ein Urteil darüber aus, ob ein Kind Kindergeld erhalten darf, das im Rahmen des dualen Studiums nach bestandener Prüfung zum Steuerfachangestellten mehr als 20 Stunden je Woche im Betrieb arbeitet (BFH III R 52/13) sowie ob Werbungskosten für eine berufliche Erstausbildung außerhalb einer Ausbildung abgesetzt werden dürfen (BFH VI R 61/11, VI R 38/12).
Außerdem muss das Bundesverfassungsgericht klären, ob Deutschland gegen das Völkerrecht verstößt, wenn es einen Arbeitnehmer voll versteuert, der nicht nachweisen kann, dass seine Steuer im Ausland bezahlt worden ist oder der ausländische Staat auf die Besteuerung verzichtet hat (Az.: 2 BvR 1/12). Eigentlich sind nach einem Abkommen ausländische Einkünfte von der deutschen Steuer freizustellen.