Steuerberater muss für Fehler gegenüber Mandanten haften
Stand: 08.08.2013
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München - Steuerberater müssen es ihren Mandanten ermöglichen, Steuererklärungen vor der Abgabe auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Dazu reicht nicht die Vorlage einer komprimierten elektronischen Einkommensteuer-Erklärung aus, die mit dem Finanzamt-Programm Elster erstellt wurde, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch in München veröffentlichten Urteil entschied. Im konkreten Fall muss nun ein Steuerberater für die finanziellen Folgen eines solchen Versäumnisses einstehen. (Az: III R 12/12)
Der klagende Mandant und Vater hatte sich von seiner Lebensgefährtin getrennt und deshalb erstmals Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 Euro im Jahr. Sein Steuerberater wusste von der Trennung allerdings nicht. Er fertigte die Einkommensteuererklärung deshalb wie in den Vorjahren an und legte sie seinem Mandanten in einer komprimierten elektronischen Form zur Unterschrift vor.
Weil darin aber keine entsprechenden Rubriken enthalten sind, konnte der Mandant auch nicht erkennen, dass der Freibetrag für Alleinerziehende fehlte. Der BFH wertete dies nun als "grobes Verschulden" des Steuerberaters, für das er aufkommen muss.