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Steuerabkommen mit der Schweiz: Fragen und Antworten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin - Das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz wird in Deutschland stark kritisiert. Berichte über den Kauf von CDs mit Daten von Steuerhinterziehern durch die NRW-Landesregierung fachen die Diskussion weiter an. Fragen und Antworten zum Thema.

Worum geht es im Steuerstreit mit der Schweiz?

Einige deutsche Steuerpflichtige verstecken ihr Vermögen in der Schweiz vor dem Zugriff deutscher Behörden. Dadurch entgeht dem Staat eine unbekannte, aber beträchtliche Summe. Die Deutsche Steuergewerkschaft schätzt, dass 150 Milliarden Euro in der Schweiz lagern. Das Schweizer Bankgeheimnis macht nahezu unmöglich, dass hiesige Behörden erfahren, welcher deutsche Steuerpflichtige dort Geld angelegt hat und wie viel er damit verdient.

Über Jahre bemühte sich Deutschland, diesen Zustand zu beenden - zum Teil gab es dabei harsche Verbalattacken gegen die Schweiz. Im vergangenen Jahr wurde schließlich ein Abkommen zwischen beiden Staaten unterzeichnet, um das Problem zu beseitigen. Es ist allerdings noch nicht ratifiziert.

Was steht in dem Abkommen?

In der Schweiz geparktes unversteuertes Vermögen wird laut dem Abkommen pauschal mit 21 bis 41 Prozent besteuert - je nachdem, wie lange es schon auf dem Konto liegt und wie stark es in dieser Zeit gewachsen ist. Die Zahlung der Steuer legalisiert das Vermögen, der Inhaber muss also keine Strafverfolgung mehr fürchten. Wer künftig Geld in der Schweiz anlegt und damit Einnahmen erzielt - etwa in Form von Zinsen oder Dividenden -, muss darauf ebenfalls Steuern zahlen. Wie in Deutschland behalten die Banken die Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, zusammen gut 26 Prozent, direkt ein. In beiden Fällen bleiben die Kontoinhaber gegenüber Deutschland anonym.

Welche Handhabe haben die deutschen Steuerfahnder dann noch?

Um zu verhindern, dass Deutsche weiter Geld in der Schweiz verstecken, bekommen die deutschen Behörden ein erweitertes Auskunftsrecht: Wenn der Verdacht aufkommt, dass jemand auf einem Konto in der Schweiz Geld versteckt, können sie die Schweizer Finanzverwaltung um Hilfe bitten, die dann eine Umfrage unter den Banken startet. Allerdings beschränkt das Abkommen die Zahl solcher Anfragen auf maximal 1300 innerhalb von zwei Jahren.

Was kritisiert die Opposition?

SPD, Linke und Grüne halten das Abkommen für unzureichend. Drei Punkte stoßen auf besonders große Kritik: So sei der Zinssatz auf die Altvermögen zu niedrig. Außerdem sei es dem ehrlichen Steuerzahler gegenüber unfair, dass selbst langjährige Hinterzieher nach Zahlung der Pauschalsteuer vor Strafverfolgung sicher sind. Schließlich bestehe die Möglichkeit, dass das Schwarzgeld vor Inkrafttreten des Abkommens in ein anderes Land gebracht wird. Die von SPD und Grünen geführten Bundesländer wollen daher das Abkommen im Bundesrat stoppen. Damit wäre die Ratifizierung gescheitert.

Was haben die Steuerdaten-CDs mit all dem zu tun?

Dass die Landesregierung von NRW weiterhin auf undurchsichtigen Wegen zusammengestellte Daten von Steuerhinterziehern kauft, sorgt in der Schweiz für Empörung. Inzwischen gibt es dort Stimmen, die das Abkommen deshalb infrage stellen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will den Vertrag auf keinen Fall gefährden und steht deshalb in der Frage der CD-Käufe auf der Seite der Schweiz.

Wie geht es weiter?

Das Abkommen ist zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. In Deutschland müssen dafür Bundestag und Bundesrat zustimmen. Während der Bundestag der Regierung dank der schwarz-gelben Mehrheit keine Sorgen bereitet, wird es im Bundesrat eng. Die von SPD und Grünen regierten Länder haben mehrfach angekündigt, das Abkommen dort zu stoppen. In der Schweiz wird es möglicherweise eine Volksabstimmung über das Abkommen geben. Dafür läuft derzeit die Unterschriftensammlung. Nach dem Willen der Regierungen in Berlin und Bern soll das Abkommen am 1. Januar 2013 in Kraft treten.