Steuer für 2014: Stichtag ist der 1. Juni
Stand: 05.02.2015
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Berlin - Alle Bundesbürger, die zur Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, haben noch rund drei Monate Zeit, ihre Unterlagen für 2014 beim Finanzamt einzureichen.
"Besteht die Pflicht zur Abgabe, muss diese grundsätzlich spätestens bis zum 31. Mai des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt eingehen", erklärt Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler. Allerdings ist der 31. Mai in diesem Jahr ein Sonntag. Das heißt: Die Steuererklärung 2014 muss bis zum darauf folgenden Werktag, also Montag den 1. Juni, beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die Frist auf den 31. Dezember.
Verpflichtet zur Abgabe ist zum Beispiel ein Arbeitnehmer, der von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat. Auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, die beide Arbeitslohn beziehen und die Steuerklasse III und V oder das Faktorverfahren gewählt haben, müssen ihre Steuererklärung ihrem zuständigen Finanzamt übermittelt haben. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die bestimmte Entgelt- oder Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld I, Kurzarbeiter-, Kranken- oder Elterngeld von mehr als 410 Euro bezogen haben.
Freiwillige Steuererklärung mit bis zu vier Jahren Verzögerung möglich
Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann diese auch freiwillig abgeben. So kann zum Beispeil zu viel einbehaltene Lohnsteuer erstattet werden. Für die freiwillige Steuererklärung bleiben dann sogar vier Jahre Zeit. Noch bis zum 31. Dezember 2015 ist also eine freiwillige Einkommensteuererklärung 2011 möglich. "Ob freiwillig oder Pflicht - Betroffene sollten ihren Abgabetermin nicht versäumen", rät Grüning.