Staffelmietvertrag: Erlaubt ist nur eine Erhöhung pro Jahr
Stand: 07.04.2016
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München - Bei Staffelmieten können Vermieter nicht beliebig festlegen, zu welchem Zeitpunkt die Miete steigt. Darauf weist der Mieterverein München hin.
Denn zwischen zwei Staffeln muss mindestens ein Jahr liegen. Außerdem muss im Mietvertrag entweder die zu zahlende Monatsmiete ausdrücklich genannt oder aber der jeweilige Erhöhungsbetrag in Euro angegeben werden. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, ist die Staffelmietvereinbarung unwirksam.