Staffelmietvertrag: Erlaubt ist nur eine Erhöhung pro Jahr
Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 07.04.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
München - Bei Staffelmieten können Vermieter nicht beliebig festlegen, zu welchem Zeitpunkt die Miete steigt. Darauf weist der Mieterverein München hin.
Denn zwischen zwei Staffeln muss mindestens ein Jahr liegen. Außerdem muss im Mietvertrag entweder die zu zahlende Monatsmiete ausdrücklich genannt oder aber der jeweilige Erhöhungsbetrag in Euro angegeben werden. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, ist die Staffelmietvereinbarung unwirksam.
Zinsticker für Tages- und Festgeld
Die Zinsen wurden gesenkt:
- 3 Monate 2,50 % (vorher 2,70 %)
- 6 Monate 2,35 % (vorher 2,60 %)
- 1 Jahr 2,20 % (vorher 2,30 %)
Tagesgeld der Collector:
2,87 % Zinsen (vorher 2,9 %)
Tagesgeld der Creditplus Bank:
2,0 % Zinsen (vorher 2,25 %)
Die Zinsen für folgende Laufzeiten wurden gesenkt:
- 6 Monate 2,25 % (vorher 2,50 %)
- 9 Monate 2,25 % (vorher 2,50 %)
- 1 Jahr 2,25 % (vorher 2,50 %)
- 2 Jahre 2,00 % (vorher 2,50 %)
- 3 Jahre 2,00 % (vorher 2,50 %)
- 4 Jahre 2,00 % (vorher 2,50 %)
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