Staatliche Zulagen bei VL für Azubis interessant
Stand: 28.08.2014
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Hamburg - Auszubildende sollten sich bei ihrem Unternehmen erkundigen, ob es Vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlt. Mit dieser Zulage vom Chef können sie Geld ansparen und staatliche Förderung erhalten, rät die Börse Hamburg.
Geregelt sind solche Zahlungen meist im Branchentarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Anlegen können Lehrlinge das Geld zum Beispiel im Rahmen eines Bausparvertrags oder in einem Fondssparplan.
Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, vom Staat etwas dazuzubekommen. Liegt ihr zu versteuerndes Bruttoeinkommen pro Jahr unterhalb von 20 000 Euro, haben sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Der Staat fördert Einzahlungen von bis zu 400 Euro in Aktienfonds mit einer Zulage von 20 Prozent, also bis zu 80 Euro im Jahr, erläutert die Börse.