Staatliche Riester-Förderung nun auch im Ausland möglich
Stand: 06.08.2010
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Berlin - Rentner, die ihren Alterswohnsitz in ein Land der Europäischen Union verlegen, können künftig die staatlichen Zulagen behalten. Darauf weist die Initiative "Altersvorsorge macht Schule" in Berlin hin, die unter anderem von der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung getragen wird. Die Riester-Förderberechtigung sei nicht mehr an die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht geknüpft - und damit nicht mehr an den Wohnsitz im Inland.
Bei den jährlichen Grundzulagen gehe es um Beträge von 154 Euro sowie 185 Euro Kinderzulage pro Kind. Für seit dem Jahr 2008 geborene Kinder sind es sogar 300 Euro. Um die volle Zulagenhöhe zu erhalten, müssen vier Prozent des Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Bisher seien diese Zulagen bei einem späteren Umzug in ein EU-Land vom Staat zurückgefordert worden.
Auch für selbst genutzte Immobilien innerhalb der Europäischen Union beziehungsweise innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann der staatlich geförderte Wohn-Riester jetzt eingesetzt werden. Arbeitnehmer, die im Ausland wohnen, aber in Deutschland beschäftigt sind, kommen den Angaben zufolge jetzt ebenfalls in den Genuss der Zulage - und zwar sogar dann, wenn sie ihre Einkommenssteuer nicht in Deutschland bezahlen. Auch seien die Ehegatten dieser Arbeitnehmer mittelbar förderberechtigt und können, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, von den Zulagen profitieren, ohne selbst Beiträge zahlen zu müssen. Dies sei das so genannte Huckepack-Verfahren.