Staatliche Riester-Förderung auch für Hartz-IV-Empfänger
Stand: 15.12.2010
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Berlin - Auch Hartz-IV-Empfänger können eine staatliche Förderung für ihre Riester-Verträge erhalten. Darauf macht die Initiative "Altersvorsorge macht Schule" macht Schule aufmerksam, an der sich die Bundesregierung und die Deutsche Rentenversicherung beteiligen. Die Regelung ist Teil des Jahressteuergesetzes 2010.
Die Riester-Förderung sei eigentlich an die Rentenversicherungspflicht gekoppelt, erklärt die Initiative. Diese Versicherungspflicht entfalle für Hartz-IV-Empfänger zwar im neuen Jahr. Die Möglichkeit der Riester-Förderung bleibe jedoch erhalten. Arbeitslosengeld-II-Empfänger seien explizit in den Kreis der förderfähigen Personen aufgenommen worden.