Staatliche Abwicklung von Krisenbanken im Gespräch
Stand: 29.06.2010
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Berlin - Die deutsche Bundesregierung plant strenge Regelungen für kriselnde Banken. Im Extremfall sollen Geldhäuser zerschlagen und unter staatlicher Verwaltung abgewickelt werden können, wie das "Handelsblatt" und die "Süddeutsche Zeitung" am Dienstag berichten. Beide Blätter beziehen sich auf den Entwurf eines "Restrukturierungsgesetzes", das den Angaben zufolge noch vor der Sommerpause im Kabinett verabschiedet werden soll. Der Bankenrettungsfonds SoFFin soll demnach über 2010 hinaus weiterbestehen.
Den Zeitungsberichten zufolge ist für Geldhäuser mit beherrschbaren Problemen ein Sanierungsverfahren unter Regie der Geschäftsführung vorgesehen. Sollte das Institut allerdings kurz vor der Pleite stehen, läuft ein Reorganisationsverfahren an. Dann kann die Bankenaufsicht die Rechte der Anteilseigner zeitweise auf Eis legen und einen Sonderbeauftragten einsetzen. Dieser könnte laut "Handelsblatt" zum Beispiel Gläubigern im Tausch für ihre Forderungen Aktien anbieten, ohne dass die Altaktionäre zustimmen müssen.
Für systemrelevante Banken, die eine Kettenreaktion von Pleiten auslösen könnten, sehe der Gesetzentwurf die Möglichkeit der Zerschlagung vor. Systemrelevante Geschäftsbereiche sollen ausgegliedert und entweder auf einen privaten Erwerber übertragen werden oder auf eine staatliche Brückenbank. Die Brückenbank müsste laut "Handelsblatt" der Bankenrettungsfonds SoFFin einrichten, wenn kein privater Erwerber bereitsteht.
Für die Maßnahmen will die Bundesregierung den Angaben zufolge einen Fonds einrichten, der sich über die geplante Bankenabgabe finanziert. Der so genannte Restrukturierungsfonds soll von der SoFFin verwaltet werden. Der SoFFin, der eigentlich nur bis Ende 2010 Rettungshilfen bereitstellen sollte, werde damit zu einem dauerhaften Schattenhaushalt, schreibt das "Handelsblatt".