Staat kassiert 1,9 Milliarden Zinsen aus Steuernachzahlungen
Stand: 09.03.2016
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Berlin - Die Staatskasse profitiert auch in der anhaltenden Niedrigzinsphase kräftig aus Zuschlägen auf Steuernachforderungen. In den Jahren 2014 und 2015 nahm der Fiskus unterm Strich und per Saldo rund 1,92 Milliarden Euro Zinsen ein.
Das geht aus einer am Mittwoch bekanntgewordenen Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken hervor. Der Staat zahlt auch Zinsen bei Steuererstattungen - differenziert nach Erstattungs- und Nachzahlungszinsen wurde bei den genannten Beträgen aber nicht.
Sowohl für Steuernachforderungen durch den Fiskus als auch Erstattungen des Finanzamtes fallen Zinsen von 0,5 Prozent pro Monat an. Sie werden erst ab dem 15. Monat nach dem Steuerjahr fällig. Vom Finanzamt erhaltene Zinsen sind nach Darstellung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine steuerpflichtig, gezahlte Zinsen könnten dagegen nicht abgesetzt werden. Über diese ungleiche Behandlung muss dem Verband zufolge das Bundesverfassungsgericht noch entscheiden.
Der feste Zinssatz ist seit mehr als 50 Jahren unverändert. Nach Darstellung des Bundesfinanzministeriums ist er nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und Bundesfinanzhofs verfassungskonform. Er habe sich in der Praxis bewährt. Dieser Zinssatz von 0,5 Prozent könne "nicht mit dem wie auch immer verstandenen "Marktzins" verglichen werden".
Es bestünden wesentliche Unterschiede zwischen dem "Marktzins" und der Verzinsung nach der Abgabenordnung, schreibt das Ministerium und verweist etwa auf die zinsfreie Karenzzeit von mindestens 15 Monaten. Hinzu komme, dass die Zinsen nur für volle Monate berechnet und keine Zinseszinsen erhoben würden.