Spenden zu Weihnachten: Nicht immer winkt Steuervorteil
Stand: 05.12.2014
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Berlin - Zur Weihnachtszeit steigt nicht nur die Vorfreude, sondern meist auch die Bereitschaft, Geld für einen guten Zweck zu geben. Dabei winkt neben dem beruhigenden Gefühl, etwas Gutes getan zu haben, auch die Möglichkeit, einen Teil der Steuern zu sparen. Bei Spenden ins Ausland ist allerdings Vorsicht geboten.
Wer Geld- oder Sachspenden zur Förderung steuerbegünstigter, gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke leistet, kann diese innerhalb bestimmter Grenzen als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen, erklärt Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler. Maximal bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte werden vom Finanzamt berücksichtigt.
Jedoch werden nur Spenden an gemeinnützig anerkannte Vereine und andere Körperschaften anerkannt. So entschied das Finanzgericht Köln, dass eine Spende eines Geschäftsführers, der im Rahmen einer Audienz beim Papst dessen Staatssekretär persönlich einen Scheck von über 50 000 Euro übergeben hatte, nicht anzuerkennen ist (Az.: 13 K 3735/10). Nicht die katholische Kirche Deutschland, sondern der Vatikanstaat sei Empfänger der Zuwendung. Der Spendenabzug wurde versagt.
Ausländische Spendenbescheinigungen entsprechen nicht immer den Anforderungen
Vorsicht gilt zudem bei Spenden ins Ausland. "Hier kann es schwierig werden, da das Finanzamt besondere Nachweise verlangen kann", erklärt Grüning. Ausländische Spendenbescheinigungen entsprechen nicht immer den inländischen Anforderungen. Das Finanzamt kann zusätzliche Dokumente wie Satzung, Tätigkeitsbericht oder Aufzeichnungen über die Einnahmen und Verwendungen der Spendengelder anfordern. Selbst bei kleineren Spendenbeträgen mit ausländischem Adressaten kann so die Steuerersparnis mit einem hohen Aufwand verbunden sein.