Sparkassen setzen auf Sonderregelung beim Sparerschutz
Stand: 03.11.2015
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Brüssel - Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken hoffen auf eine Sonderregelung bei den europäischen Regeln zum Sparerschutz. Anlass hierfür ist ein Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) zu einem Auftritt Junckers bei einer Veranstaltung der Verlagsgruppe Passau Anfang Oktober. Die EU-Kommission stellte am Montag auf Nachfrage jedoch klar, dass sich für die Banken nichts ändern werde.
Juncker hatte in Passau wörtlich gesagt: "Die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken (...) werden (...) von dieser Einlagensicherung nicht berührt werden." Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) reagierte erfreut auf den "Prozess des Umdenkens" bei der EU-Kommission.
Die Brüsseler Behörde erklärte indes, alle Banken, die bereits von der bestehenden EU-Richtlinie zur Einlagensicherung abgedeckt seien, sollten auch von der neuen Regelung betroffen werden. Eine Sonderbehandlung für die Sparkassen sei aber nach geltender Rechtslage möglich. Zu den geplanten neuen Vorschlägen wollte sich eine Sprecherin im Detail nicht äußern.
Die EU-Kommission will bis Jahresende ein europäisches System zur Absicherung von Bankguthaben vorlegen. Die Bundesregierung sieht dies kritisch, weil sie fürchtet, dass deutsche Banken über einen europäischen Notfalltopf für Geldhäuser anderer EU-Staaten geradestehen müssten. Seit Juli gilt in allen 28 EU-Staaten im Fall einer Bankenpleite bereits ein gesetzlich garantierter Schutz von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank.