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Sparkasse: Kein Konto für Internet-Abzocker

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Frankfurt/Main - Sparkassen sind nicht verpflichtet, für zwielichtige Firmen Konten einzurichten und zu führen. Dieses Urteil hat das Verwaltungsgericht Frankfurt im Fall eines Inkasso-Büros aus dem Kreis Offenbach gefällt, das für mutmaßliche Internet-Abzocker tätig ist, die ihre Kunden mit versteckten Preishinweisen in sogenannte Abo-Fallen locken.

Die Frankfurter Sparkasse unterliege zwar der öffentlich- rechtlichen Pflicht zur Gleichbehandlung und könne daher Konto-Eröffnungsanträge nur aus wichtigen Gründen ablehnen, führten die Richter in der am Montag veröffentlichten Entscheidung aus. Dies sei aber im vorliegenden Fall gegeben, weil das Inkasso-Büro über das Gebaren seiner Auftraggeber informiert gewesen sei und so selbst an gezielten Verbrauchertäuschungen mitwirke. Das rechtfertige die Ablehnung einer Kontoeröffnung (Az.: 1 K 1711/10).

Damit verschärft die Justiz weiter den Druck auf die Fallensteller. Bereits vor einigen Tagen hatte das Oberlandesgericht Frankfurt beschlossen, dass das Betreiben der Internet-Seiten mit versteckten Abo-Fallen als gewerbsmäßiger Betrug zu bewerten ist. Versteckte Kostenhinweise im Kleingedruckten reichten nicht aus, um die Betreiber vor Anklagen zu schützen. Ihnen drohen Haftstrafen von mindestens sechs Monaten.