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Sparer können Zinsen bis Ende Februar abschöpfen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Sparer können Zinsen aus Spareinlagen entweder weiterarbeiten lassen oder abschöpfen. Gilt hierbei eine bestimmte Kündigungsfrist, kann eine Auszahlung jedoch nur bis Ende Februar erfolgen.

Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin. Werden sie bis dahin nicht abgehoben, liegen sie ebenso lange fest wie das eigentliche Guthaben. Verfügungen nach diesem Termin behandeln die Geldinstitute als vorzeitige Kapitalrückzahlung. In diesem Fall müssen Kunden eine Zinsminderung in Kauf nehmen.

Auch Sparbücher und Sparkonten betroffen

Auch bei Sparbüchern und Sparkonten mit dreimonatiger Kündigungsfrist wirkt sich diese Regel aus. Hier können Kunden zwar jeden Monat bis zu 2000 Euro des Guthabens ohne Kündigung abheben. Aber auch hier

gilt: Zinsen aus dem vergangenen Jahr, die bis Ende Februar nicht abgehoben sind, werden dem Kapital zugeschlagen. Bis zum 28. Februar können Sparbuchbesitzer die Zinsen für 2014 also zusätzlich zu den 2000 Euro abheben.