Sparer können sich zu viel gezahlte Steuern erstatten lassen
Stand: 19.03.2014
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Frankfurt/Main - Fondsbesitzer müssen die von ihren Investmentfonds erzielten Erträge versteuern. Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin.
Das gilt sowohl für Erträge, die an die Anleger ausgeschüttet werden, als auch für Zinsen, Dividenden, Mieten und sonstige Erträge des Fonds, die im Fondsvermögen wieder angelegt werden. Liegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterhalb des Sparer-Pauschbetrags (801 Euro für Ledige und 1602 Euro für Verheiratete), können sich Sparer die abgeführten Steuern mit der Einkommensteuererklärung erstatten lassen.
Hierzu müssen sie die Anlage KAP ausfüllen. Wer im Vorfeld verhindern möchte, dass für Erträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrags Steuern abgeführt werden, sollte bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag einreichen.