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Sparda-Bank Berlin: Gericht verbietet Negativzinsen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Das Landgericht untersagt der Sparda-Bank Berlin, Verwahrentgelte auf Giro- und Tagesgeldkonten zu erheben. Entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis seien unzulässig.

Gegen die Negativzinsen geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Sparda Berlin muss nun die unrechtmäßig erhobenen Entgelte zurückzahlen.

Seit August 2020 erhebt die Sparda für Giro- und Tagesgeldkonten ein sogenanntes Verwahrentgelt. Für Einlagen, die 25.000 Euro übersteigen, verlangt die Bank ein Entgelt von 0,5 Prozent pro Jahr. Auf Tagesgeldkonten gilt das für Guthaben über 50.000 Euro. Damit steht die Sparda Berlin aber nicht allein. 413 Banken verlangen von ihren Privatkunden mittlerweile Minuszinsen. Hier finden Sie die Gesamtauswertung von Verivox zu den Negativzinsen.

Keine rechtlichen Grundlagen für Verwahrentgelte vorhanden

Die Verwahrung von Einlagen auf dem Girokonto sei aber keine „Sonderleistung“, für die eine Bank ein besonderes Entgelt verlangen dürfe, urteilte das Landgericht. Der Zinssatz für Einlagen dürfe laut Darlehensrecht grundsätzlich nie ins Minus rutschen.

„Das Landgericht Berlin setzt hiermit ein klares Signal gegen den Versuch vieler Banken, Kundinnen und Kunden mit Verwahrentgelten in Form von Negativzinsen zu belasten“, sagt David Bode, Rechtsreferent beim vzbv.

Die Sparda-Bank Berlin kündigte laut Handelsblatt an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.