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So nehmen Anleger Kapitaleinkünfte steuerfrei mit

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Anleger können bis zu einem Betrag von 801 Euro im Jahr Kapitaleinkünfte steuerfrei mitnehmen. Bei zusammenveranlagten Ehegatten sowie eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 1602 Euro im Jahr.

"Kapitalanleger sollten überprüfen, ob sie den Betrag schon ausgeschöpft haben", rät Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin. Falls nicht, kann es sinnvoll sein, Aktien aus dem Depot zu verkaufen und Kursgewinne mitzunehmen. Bis zur Ausschöpfung des Sparerpauschbetrags von 801 beziehungsweise 1602 Euro wären diese steuerfrei.

Ein Tipp: Wurden die Papiere verkauft, kann man von weiteren Kurssteigerungen profitieren, indem man die Papiere gleich wieder kauft. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass diese Verfahrensweise in Ordnung ist, wenn unterschiedliche Preise beim Verkauf und beim Rückkauf vorlagen (Az.: IX R 60/07). "Ob der erneute Kauf am gleichen Tag erfolgte, ist irrelevant", erläutert Nöll.