So können Immobilien steuerfrei vererbt werden
Stand: 03.12.2015
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Berlin - Wer bis zum Tod in einer Immobilie wohnt, kann diese unter Umständen steuerfrei an die Erben weitergeben, wenn sie das Haus oder die Wohnung selbst nutzen. Sie müssen dort unverzüglich einziehen und die nächsten zehn Jahre darin leben. Darauf weist der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg hin.
Stehen Modernisierungsmaßnahmen an der Immobilie an, dürfen diese vor dem Einzug durchgeführt werden. Werden im Nachlass beispielsweise Kinder oder Enkel bedacht, gilt für die Steuerbefreiung eine weitere Vorgabe: Die Immobilie darf eine Fläche von 200 Quadratmeter nicht übersteigen.