So gibt es Kindergeld auch nach dem Schulabschluss
Stand: 18.08.2017
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Suhl - Wer nach dem Schulabschluss eine Ausbildung oder ein Studium beginnt, hat weiter Anspruch auf Kindergeld. Doch damit die Zahlungen nicht versiegen, muss man die nötigen Nachweise einreichen.
Kindergeld kann auch nach dem Schulabschluss gezahlt werden. Voraussetzung: Der nächste Ausbildungsabschnitt beginnt innerhalb von vier Monaten nach dem Ende der Schulausbildung, erklärt die Agentur für Arbeit in Suhl.
Nachweise direkt an die Familienkasse schicken
Die Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder eine Schulbescheinigung sollten dazu direkt an die Familienkasse vor Ort geschickt werden. Liegen die Nachweise noch nicht vor, können sie auch nachgereicht werden. Die Formulare können unter der Servicenummer 0800 4 5555 30 angefordert werden.