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So funktioniert der Verlustvortrag

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Fallen Ausgaben zum Beispiel für Werbungskosten höher aus als die Einnahmen, kann der Steuerzahler diesen Verlust in den folgenden Jahren steuerlich geltend machen. Dieser sogenannte Verlustvortrag mindere die Steuerlast in den nächsten Jahren, erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Auch wer Aktien oder Fonds mit Verlust verkauft hat, könne diesen in seiner Einkommensteuererklärung im Jahr darauf mit Gewinnen aus neuen Wertpapiergeschäften verrechnen.

Geregelt ist der Verlustvortrag in Paragraf 10d des Einkommensteuergesetzes beziehungsweise bei Verlusten aus Kapitalanlagen in Paragraf 20 des Einkommensteuergesetzes. Die Regelungen bewirken, "dass die Verluste nicht untergehen können, sondern in bestimmten Fällen mitgenommen werden können", sagt Klocke. Anleger benötigen für ihre Steuererklärung unbedingt eine Verlustbescheinigung ihrer depotführenden Bank, wenn die Bank die Verluste nicht bereits selbst verrechnet.

"Verluste kann man solange mitschleppen, bis sie aufgebraucht sind", erklärt die Expertin. Das Einkommensteuerrecht denke zwar streng in einzelnen Jahren. Verloren sind jahresübergreifende Verluste dennoch nicht. Bei wem sich zum Beispiel erst am 2. Januar und nicht schon am 31. Dezember zeigt, dass er im abgelaufenen Jahr Verluste gemacht hat, könne diese trotzdem noch steuerlich nutzen.

Möglich ist auch der umgekehrte Fall in Form eines sogenannten Verlustrücktrags: Wer beispielsweise im Jahr 2013 einen großen Verlust gemacht hat, aber im Jahr 2012 gut im Geschäft war, kann auch das gegeneinander aufrechnen. Im Detail seien Verlustvor- beziehungsweise -rückträge allerdings oft wesentlich komplizierter, betont Klocke.