SEPA: Umstellung auf EU-Zahlsystem ist für Unternehmen schwierig
Stand: 03.08.2010
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Hamburg - Früher als angenommen, nämlich spätestens 2013 soll die Single Euro Payments Area (SEPA) mit Überweisungen und Lastschriften endgültig Realität werden und alle nationalen Verfahren vollständig ablösen. Insbesondere für die deutschen Unternehmen ist die Umstellung auf SEPA mit den internationalen Kontonummern und Bankleitzahlen mit einem Kraftakt verbunden - vor allem auch deswegen, weil sie nach geltendem deutschem Recht für Lastschriften bei ihren Kunden neue Genehmigungen einholen müssen.
Etwa 16 Milliarden Überweisungen und Lastschriften werden allein in Deutschland jährlich getätigt - mehr als in jedem anderen Land der Europäischen Union. Doch obwohl die Banken bereits seit 2008 neben den vertrauten nationalen Verfahren auch SEPA-Verfahren anbieten, ist das Interesse daran in der Bundesrepublik sehr gering. Nur 0,4 Prozent aller deutschen Überweisungen entfallen auf das internationale Format. Denn vor allem die Unternehmen zögern mit der Umstellung. Sie sehen bislang weniger die Vorteile eines grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs, sondern blicken eher auf die mit der Einführung verbundenen Kosten.
Gerade vom deutschen Lastschriftverfahren wollen sich die Firmen ungern trennen. Mehr als jede zweite Zahlungsverkehrs-Transaktion basiert hierzulande auf einer Lastschrift. Allein die Versicherer verwalten insgesamt 260 Millionen Lastschriftmandate - also rechnerisch drei pro Bundesbürger.
Umstellung bedeutet großen organisatorischen Aufwand
"Für viele Unternehmen ist die Umstellung mit erheblichem Aufwand verbunden", sagt Jens Lüneberg, verantwortlich für den Zahlungsverkehr bei Steria Mummert Consulting. "Neben den technischen Formatanpassungen sind unter anderem auch Änderungen bei Fristen und Prozessen zu beachten. Hinzu kommt außerdem der beträchtliche organisatorische Aufwand bei der Umstellung auf die SEPA-Lastschrift. So müssen Unternehmen von ihren Kunden eine neue Genehmigung einholen, sollte die Bundesregierung sich nicht zum Handeln gezwungen sehen und eine gesetzliche Unterstützung für die Überführung anbieten.