Sepa-Umstellung: Ab 1. August gilt für Überweisungen die Iban
Stand: 14.05.2014
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Berlin - Der Countdown läuft: Am 1. August endet die Übergangsfrist für den neuen EU-Zahlungsverkehr Sepa. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin. In Deutschland liegt die Zahl der SEPA-Lastschriften derzeit mit rund 53 Prozent noch immer hinter der EU-weiten Zahl (fast 83 Prozent). Spätestens ab dem Stichtag müssen Verbraucher und Unternehmen im Geldverkehr und dann aber die neue Zahlen verwenden.
Wichtig wird vor allem die Iban, die "International Bank Account Number". Sie setzt sich aus Kontonummer und Bankleitzahl zusammen. Zusätzlich enthält die Iban den einheitlichen Ländercode (DE steht für Deutschland) und eine zweistellige Prüfzahl, die für jede Iban berechnet wird. Die Umstellung von Daueraufträgen übernimmt in der Regel die Bank. Bereits erteilte Einzugsermächtigungen werden ebenfalls ohne Zutun der Verbraucher angepasst, erklärt der Bankenverband in einer Broschüre.
Firmen, Selbstständige oder Vereine müssen sich allerdings umstellen. Denn alle, die Lastschriften einreichen, müssen eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) beantragen. Diese können sie im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragen. Für jede einzuziehende Lastschrift muss eine Mandatsreferenz vergeben werden, damit das Mandat eindeutig zugeordnet werden kann. Außerdem muss die eigene Software auf SEPA-Standard gebracht werden und die eigenen Vertragspartner oder Mitglieder über die anstehende Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren informiert werden.