Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Sepa-Umstellung: Ab 1. August gilt für Überweisungen die Iban

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Der Countdown läuft: Am 1. August endet die Übergangsfrist für den neuen EU-Zahlungsverkehr Sepa. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin. In Deutschland liegt die Zahl der SEPA-Lastschriften derzeit mit rund 53 Prozent noch immer hinter der EU-weiten Zahl (fast 83 Prozent). Spätestens ab dem Stichtag müssen Verbraucher und Unternehmen im Geldverkehr und dann aber die neue Zahlen verwenden.

Wichtig wird vor allem die Iban, die "International Bank Account Number". Sie setzt sich aus Kontonummer und Bankleitzahl zusammen. Zusätzlich enthält die Iban den einheitlichen Ländercode (DE steht für Deutschland) und eine zweistellige Prüfzahl, die für jede Iban berechnet wird. Die Umstellung von Daueraufträgen übernimmt in der Regel die Bank. Bereits erteilte Einzugsermächtigungen werden ebenfalls ohne Zutun der Verbraucher angepasst, erklärt der Bankenverband in einer Broschüre.

Firmen, Selbstständige oder Vereine müssen sich allerdings umstellen. Denn alle, die Lastschriften einreichen, müssen eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) beantragen. Diese können sie im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragen. Für jede einzuziehende Lastschrift muss eine Mandatsreferenz vergeben werden, damit das Mandat eindeutig zugeordnet werden kann. Außerdem muss die eigene Software auf SEPA-Standard gebracht werden und die eigenen Vertragspartner oder Mitglieder über die anstehende Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren informiert werden.