SEPA: Banken stellen Geschäftsbedingungen für Lastschriften um
Stand: 10.07.2012
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Frankfurt/Main - Bei deutschen Banken und Sparkassen gelten seit dieser Woche neue Allgemeine Geschäftsbedingungen. Ziel dessen sei, bis Februar 2014 einen reibungslosen Übergang zum neuen europäischen Zahlungsverkehr und zu grenzüberschreitenden Lastschriften zu ermöglichen, so eine Sprecherin der Deutschen Kreditwirtschaft am Montag in Berlin. Aus Sicht der Kunden liefen die heutigen Lastschrift-Verfahren "zunächst wie gewohnt weiter". Auch ihre nationalen Kontonummern und Bankleitzahlen können die Kunden zunächst weiter nutzen.
Banken und Sparkassen stellten zu Wochenbeginn flächendeckend ihre Geschäftsbedingungen für Lastschriften um. Hintergrund ist die Schaffung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA) bis Februar 2014. Dessen Ziel ist es, Bankgeschäfte in Europa zu vereinheitlichen und über Ländergrenzen hinweg einfacher zu machen. Zu dem Zahlungsverkehrsraum gehören insgesamt 32 Länder - die 27 EU-Staaten plus Liechtenstein, Island, Monaco, Norwegen und die Schweiz.
Ähnlich wie bei der bisherigen innerdeutschen Lastschrift sind mit der SEPA-Lastschrift künftig Lastschriften über Grenzen hinweg möglich. Überweisungen nach den Regularien des Zahlungsraumes gibt es schon seit 2008. Mit der neuen Lastschrift können auch ausländische Firmen Geld von Konten abbuchen, etwa wenn Rechnungen für Ferienwohnungen beglichen werden müssen. Die neuen Geschäftsbedingungen bereiten die SEPA-Lastschrift vor.
Auch Unternehmen stellen um
Bis zum 1. Februar 2014 könnten noch bisherige Kontonummern und Bankleitzahlen im nationalen Lastschriftverfahren verwendet werden, erklärte die Sprecherin der Kreditwirtschaft. Parallel dazu seien jedoch schon SEPA-Lastschriften möglich - innerhalb Deutschlands und grenzübergreifend. Für die neuen Lastschriften sei die 22-stellige neue Kontonummer IBAN nötig sowie die internationale Bankleitzahl BIC. Es sei davon auszugehen, dass bis 2014 immer mehr Unternehmen auf das neue Lastschriftverfahren umstellten.
Bisher abgegebene Einzugsermächtigungen müssten jedoch auch bei der endgültigen Umsetzung des einheitlichen Zahlungsraumes 2014 nicht geändert werden, erklärte die Sprecherin. Die geänderten Geschäftsbedingungen sähen vor, dass die bisherigen Einzugsermächtigungen weiter gültig blieben.
SEPA-Lastschrift bekommt Fälligkeitsdatum
Daneben kommen mit der SEPA-Lastschrift weitere Neuerungen. Lastschriften bekommen künftig ein festes Fälligkeitsdatum. Unternehmen müssen dann mitteilen, wann genau sie Geld von den Konten ihrer Kunden abbuchen wollen. Bereits heute ist dies weithin üblich. Daneben haben Verbraucher künftig einheitlich acht Wochen nach Abbuchung die Möglichkeit, Zahlungen ohne Angaben von Gründen zurückbuchen zulassen.