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Seit März: Kfz-Steuer nicht mehr ans Finanzamt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Karlsruhe - Steuern zahlt man ans Finanzamt - so weit, so logisch. Doch für die Kfz-Steuer gilt das ab sofort nicht mehr. Diese ist nun an Bundeskassen oder Hauptzollämter zu zahlen.

Seit dem ersten März dieses Jahres nehmen Finanzämter keine Steuern für Kraftfahrzeuge mehr entgegen. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hin. Eingehende Zahlungen werden an die Kontoinhaber zurücküberwiesen. Hintergrund ist der Wechsel der Zuständigkeit für die Kfz-Steuer von den Ländern zum Bund.

Umstellung: Jetzt sind Hauptzollämter und Bundeskassen zuständig

Seit dem vergangenen Jahr sind anstelle der Finanzämter daher die Hauptzollämter und Bundeskassen für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Für einen Übergangszeitraum haben die Finanzämter die Überweisung der Kraftfahrzeugsteuer an die zuvor gültige und gewohnte Bankverbindung der Landesfinanzkassen noch angenommen und weitergeleitet. Diese Frist ist aber nun abgelaufen.

Wichtig: Dauerauftrag ändern!

Wer einen Dauerauftrag erteilt hat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen, muss den Auftrag auf das zuständige Hauptzollamt umstellen. Auch Einzel-Überweisungen, Einzahlungen und Schecks werden vom Finanzamt nicht mehr angenommen. Der Lastschrifteinzug wurde automatisch umgestellt, in diesem Fall brauchen Autofahrer nichts zu veranlassen. Die zuständige Bundeskasse kann auf der Homepage der Zollverwaltung ermittelt werden.