Scoring: Jeder kann eigene Daten einsehen
Stand: 16.12.2014
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Berlin - Auskunfteien speichern Personendaten und "Finanzmerkmale" und berechnen daraus die Kreditwürdigkeit von Kunden - oft mit nur unvollständigen oder fehlerhaften Ergebnissen. Eine Studie im Auftrag des Bundesjustizministeriums bemängelt zudem, dass die Berechnung der Kreditwürdigkeit völlig undurchsichtig ist.
Was für Daten speichern Auskunfteien über mich?
Die Unternehmen speichern zum einen Personendaten wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift, zum anderen die "Kredithistorie" mit Anzahl der Konten, Kredite, Handy- und Leasingverträge, unbezahlte Rechnungen oder Insolvenzen. Laut Gesetz dürfen sie aber nur rechtskräftig festgestellte offene Forderungen berücksichtigen.
Was machen sie mit diesen Daten?
Die Auskunfteien schätzen mit Hilfe dieser Daten und einem jeweils eigenen mathematisch-statistischen Verfahren (Scoring) das Zahlungsverhalten eines Verbrauchers ein. Die Daten müssen laut Gesetz für die Wahrscheinlichkeit relevant sein, dass ein Kunde zahlen kann - nur Anschriftendaten genügen nicht mehr. Ihre Scoring-Werte verkaufen die Auskunfteien an Banken, Telefonanbieter oder Versandhändler. Die wiederum nutzen den Scoring-Wert, um einen Kunden vor Vertragsabschluss einzustufen - je nach Wert muss ein Kunde etwa Vorkasse leisten oder darf auf Rechnung zahlen, bekommt einen günstigen Kredit oder muss dafür mehr Zinsen aufbringen.
Welche Auskunfteien gibt es?
Die größte Auskunftei mit Einträgen über 66 Millionen Verbraucher ist die Schufa. Ihre Scoring-Werte nutzen rund 8000 Firmenkunden. Danach folgen Creditreform, Deltavista und Bürgel. Im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen gibt es mehr als hundert Firmen, die Risikodaten ermitteln.
Wie kann ich Fehler finden?
Verbraucher können bei jeder Auskunftei eine Auskunft über ihre Scoring-Werte verlangen - einmal im Jahr ist das laut Gesetz kostenlos. Laut der Bundesdatenschutzbeauftragten sollte folgendes abgefragt werden: die gespeicherten Daten und ihre Herkunft, die Empfänger dieser Daten, die aktuellen und die in den vergangenen zwölf Monaten weitergegebenen Scoring-Werte sowie eine "individuelle und einzelfallbezogene Erklärung" dieser Werte.
Was tue ich, wenn meine Daten falsch sind?
Die Auskunfteien müssen falsche Daten berichtigen. "Finanztest" empfiehlt, einer formlosen, schriftlichen Beschwerde Unterlagen beizulegen, die den Fehler beweisen. Bis zu einer Klärung müssen die Auskunfteien die Daten sperren.
Kann ich meinen Score beeinflussen?
Die Auskunfteien geben nicht preis, wie genau sie die Scores berechnen - etwa welche Daten welches Gewicht haben. Sie verweisen auf ihr Betriebsgeheimnis. Der BGH entschied im Januar, dass die Unternehmen die Verbraucher auch weiterhin nicht darüber aufklären müssen.