Schweiz erlässt Haftbefehl gegen deutsche Finanzbeamte
Stand: 03.04.2012
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Berlin/Frankfurt - Die Schweiz hat gegen drei deutsche Finanzbeamte Haftbefehl erlassen. Das Vorgehen der Behörden steht im Zusammenhang mit dem Ankauf einer CD mit Bankdaten deutscher Steuersünder vor zwei Jahren. In Deutschland löste das Handeln der Schweizer Behörden einen Schrei der Empörung aus. Die Schweizer Großbank Credit Suisse hat derweil Konsequenzen aus dem Steuerstreit zwischen der Schweiz und Deutschland gezogen und ein Deutschland-Reiseverbot für ihre Kundenberater wieder aktiviert.
Woher hat der Fiskus die CD?
Ein anonymer Informant in der Schweiz hatte der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung die CD mit Daten von mehr als tausend deutschen Kunden der Schweizer Großbank Credit Suisse angeboten. Der Anbieter soll ein früherer Angestellter der Bank gewesen sein. Das Land Nordrhein-Westfalen griff im Februar 2010 zu und zahlte 2,5 Millionen Euro - trotz juristischer Bedenken, ob ein solcher Kauf überhaupt rechtmäßig ist. Die Schweiz wertet ihn als illegal, dies zeigt der Haftbefehl gegen die drei Finanzbeamten.
Was bedeutet das für die drei Beamten?
Von einer Reise in die Schweiz ist den Beamten derzeit abzuraten, dort würde ihnen die Festnahme drohen. Ob sie unbesorgt in andere Länder fahren könnten, ist unklar. Den deutschen Behörden liegen aber keine Informationen über einen internationalen Haftbefehl vor. Die Schweiz bat Deutschland bereits am 20. März in einem Rechtshilfeersuchen um Mithilfe. Dies wird derzeit geprüft. Es ist aber auszuschließen, dass die Beamten in Deutschland festgenommen und an die Schweiz übergeben werden.
Hat sich der CD-Kauf gelohnt?
Für den Fiskus auf jeden Fall. Das NRW-Finanzministerium zählte nach dem Ankauf der CD bis Ende 2011 mehr als 6000 Selbstanzeigen von Steuersündern, durch Steuernachzahlungen kamen demnach mehr als 300 Millionen Euro zusammen. Rund 1100 Steuerverfahren wurden gegen die deutschen Kunden der Credit Suisse wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung angestoßen. Das NRW-Finanzministerium will den Ankauf solcher Datenträger "als das letzte, aber durchaus erfolgreiche Mittel" auch für die Zukunft nicht ausschließen.
Welche Folgen hatte die Affäre für die Schweizer Bank?
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf leitete gestützt auf die CD-Daten mehrere Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen Bankmitarbeiter ein. Im September vergangenen Jahres schlossen beide Seiten einen Deal: Gegen Zahlung von 150 Millionen Euro wurden die Verfahren eingestellt. Diese Summe war deutlich höher als in vorangegangenen Vergleichsfällen.
War der CD-Ankauf ein Einzelfall?
Nein, es gab bereits mehrere. Der spektakulärste Fall war der Ankauf von Kundendaten der Liechtensteiner LGT-Bank, für die der Bundesnachrichtendienst
(BND) dem Ex-LGT-Mitarbeiter Heinrich Kieber fünf Millionen Euro überwies. In der Folge deckten die Ermittler einen der größten Steuerskandale der vergangenen Jahrzehnte auf. Die Öffentlichkeit erfuhr von der Affäre, als Steuerfahnder im Februar 2008 das Haus des damaligen Postchefs Klaus Zumwinkel durchsuchten. Zumwinkel musste 3,9 Millionen Euro Steuern nachzahlen und wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Wie soll es weitergehen?
Um künftig zu verhindern, dass Geld aus Deutschland unversteuert auf Schweizer Konten liegt, vereinbarten Deutschland und die Schweiz im August
2011 ein Doppelbesteuerungsabkommen. Von 2013 an soll demnach für alle Schweizer Bankguthaben von deutschen Steuerpflichtigen eine Abgeltungssteuer von 26,4 Prozent gelten. Die Banken sollen das Geld einbehalten und an den deutschen Fiskus weiterleiten. Dies soll anonym geschehen. Der Bundesrat hat dem Abkommen bislang aber die nötige Zustimmung verweigert, weil die SPD die Vereinbarung für zu nachsichtig gegenüber Steuersündern hält.