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Schufa hat keine erweiterte Auskunftspflicht zu Bonitätsprüfungen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Karlsruhe - Die Wirtschaftsauskunftsdatei Schufa muss Verbraucher nicht darüber aufklären, wie sie deren Kreditwürdigkeit genau berechnet. Angaben, die Rückschlüsse auf die Berechnungsformeln der Schufa erlauben, seien Teil des Geschäftsgeheimnisses und müssen nicht mitgeteilt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil. (Az: VI ZR 156/13)

Die Klägerin des Ausgangsverfahrens hatte ein Auto kaufen und über einen Kredit der BMW-Hausbank finanzieren wollen. Dies gelang ihr aber wegen zunächst nachweislich falscher Schufa-Auskünfte erst im dritten Anlauf. Sie wollte deshalb über die von der Schufa übermittelten Daten zu ihrem sogenannten Score-Wert hinaus grundsätzlich wissen, wie dieser Wert zustandekam.

Die Klägerin berief sich dabei auf das Datenschutzgesetz. Dort heißt es, dass Auskunftsdateien den Betroffenen "das Zustandekommen und die Bedeutung der Wahrscheinlichkeitswerte einzelfallbezogen und nachvollziehbar in allgemein verständlicher Form" erläutern müssen.

Laut Urteil findet diese Aufklärungspflicht aber ihre Grenze an dem auch nach EU-Recht schützenswerten Geschäftsgeheimnis der Schufa. Die Organisation sei  deshalb nicht verpflichtet, Angaben darüber zu machen, wie sie die zugrunde gelegten Werte im einzelnen gewichtet.

Die Schufa muss laut Urteil nur Auskunft darüber erteilen, welche personenbezogenen und kreditrelevanten Daten bei ihr gespeichert und in die Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte eingeflossen sind. Diese Auskunft habe die Schufa erteilt. Zudem sei die Klägerin über die Daten, die in den letzten zwölf Monaten an Dritte übermittelt wurden, die aktuell berechneten Wahrscheinlichkeitswerte sowie über die zur Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte genutzten Daten informiert worden.

Die Schufa erteilt nach Angaben ihres Anwalts im Jahr etwa 680.000 Auskünfte an Banken, Onlinehändler oder andere Unternehmen zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Dazu nutzt die Schufa nach eigenen Angaben einen Bestand von über 66 Millionen Datensätzen, die sie von Geschäftspartnern wie Geldhäusern, Versicherungen oder Telekommunikationsunternehmen bekommt.