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Schufa-Berechnungen zur Kreditwürdigkeit vor dem BGH

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Karlsruhe - Für so manchen Verbraucher ist es ein Schock: Haus-, Küchen- oder Autokauf per Kredit scheitern in letzter Minute, weil sie bei der Auskunftsdatei Schufa durchfallen und nicht als kreditwürdig gelten. Nun prüft der Bundesgerichtshof (BGH) auf die Klage einer verhinderten Autokäuferin, ob die Schufa ihre Formeln aufdecken muss, mit welchen sie das Zahlungsverhalten eines Verbrauchers einschätzt. Diese mathematisch-statistischen Verfahren (scoring) gelten als Betriebsgeheimnisse der Schufa und ähnlicher Organisationen.

Die Schufa speichert Personendaten von Verbrauchern, aber auch deren Finanzmerkmale, wie etwa die Anzahl der Konten, Kredite, Handyverträge, unbezahlte Rechnungen oder Insolvenzen. Die damit berechneten Score-Werte werden etwa an Banken oder Versandhändler verkauft. Die nutzen den Scoring-Wert dann, um vor Vertragsabschluss die Bonität eines Kunden einzustufen.

Im aktuellen Fall hatte die Klägerin nach dem gescheiterten Autokauf von der Schufa wissen wollen, warum sie als nicht ausreichend kreditwürdig eingestuft worden sei. Die Auskunft, die sie dann bekam, genügte ihr allerdings nicht: Sie will genau wissen, wie ihr Score-Wert berechnet wurde.

Den Vorinstanzen zufolge hat die Frau allerdings keinen Anspruch darauf, dass ihr der Einfluss jedes einzelnen zur Beurteilung herangezogenen Wertes erläutert wird. Begründung: Ansonsten würde die Berechnungsformel des Score-Wertes offengelegt. Doch an deren Geheimhaltung habe die Schufa ein "schutzwürdiges Interesse".

Der BGH muss nun prüfen, wie weit die Auskunftspflicht der Schufa in solchen Fällen reicht. Rechtlicher Prüfmaßstab ist Paragraf 34 des Bundesdatenschutzgesetzes. Dort heißt es, dass Auskunftsdateien den Betroffenen "das Zustandekommen und die Bedeutung der Wahrscheinlichkeitswerte einzelfallbezogen und nachvollziehbar in allgemein verständlicher Form" erläutern müssen.

Nach einem Bericht der Zeitschrift "Finanztest" vom vergangenen Jahr sind viele der von der Schufa gespeicherten Daten unvollständig oder fehlerhaft. Bei einem Test der Zeitschrift erhielten nur elf von 89 Testpersonen komplette und korrekte Daten übermittelt.