Schäubles 10-Punkte-Plan gegen Steuerbetrug und Geldwäsche
Stand: 11.04.2016
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Berlin - Nach der Aufdeckung anonymer Briefkastenfirmen in Panama legt Finanzminister Wolfgang Schäuble einen Zehn-Punkte-Plan im Kampf gegen Steuerbetrug und Geldwäsche vor. Die Eckpunkte:
Panama: Das Land wird aufgefordert, rasch am automatischen Informationsaustausch teilzunehmen: "Wenn Panama nicht rasch kooperiert, werden wir dafür eintreten, bestimmte in Panama getätigte Finanzgeschäfte international zu ächten."
Schwarze Listen: Die Listen der bei Steuerbetrug und Geldwäsche unkooperativen Länder sollen international vereinheitlicht werden. Europa sollte mit einer gemeinsamen Liste vorangehen.
Informationsaustausch: Es sollten möglichst alle Staaten und Gebiete den neuen Standard für den automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen umsetzen.
Überwachung: Der Informationsaustausch sollte durch die Industrieländerorganisation OECD überwacht werden. Es sollten auch "wirksame Sanktionen für nachlässige oder nicht kooperierende Staaten" entwickelt werden.
Geldwäsche-Register: Ein Firmenregister soll "Hintermänner von Unternehmenskonstruktionen transparenter" machen. Auch sollen "wirtschaftlich Begünstigte" leichter identifiziert werden können. Mit der vierten Anti-Geldwäsche-Richtlinie sei ein solches Register in der EU vereinbart worden. "Deutschland führt dieses Register zeitnah ein", heißt es in dem Plan.
"Vernetzen": Nationale Register sollen weltweit vernetzt werden.
"Steuergestaltung": Die G20-Länder haben schon Offenlegungspflichten für Anbieter von Steuersparmodellen beschlossen. Dies soll forciert werden.
"Strafen": Bei Fehlverhalten sollen - wie in den USA - auch in Deutschland und Europa von den Aufsichtsbehörden verhängte Sanktionen eine stärkere Rolle spielen. Unternehmen müssen die Verantwortlichen stärker in Regress nehmen.
"Verjährung": Es sei nicht hinnehmbar, wenn Steuerhinterzieher auf Straffreiheit durch Verjährung spekulieren können, indem sie Auslandsbeziehungen verschweigen.
"Geldwäsche/Länder": Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche in Deutschland werden verstärkt - auch im Nicht-Finanzsektor, für den im Wesentlichen die Bundesländer zuständig sind.