Schäuble will schärfere Regeln für "Grauen Kapitalmarkt"
Stand: 14.04.2014
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Berlin - Die Bundesregierung will Anleger künftig besser vor riskanten Finanzprodukten schützen. Zu diesem Zweck soll es für den sogenannten "Grauen Kapitalmarkt", der bislang kaum reguliert ist, strengere Regeln geben. Wie die "Welt" (Samstag) berichtet, hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in seinem Haus ein Eckpunkte-Papier mit Regulierungsschritten für diesen Markt erarbeiten lassen, das der Zeitung vorliege. Die zehn Punkte des Schreibens sehen vor, die Anbieter deutlich enger an die Kandare zu nehmen. Insbesondere soll die Finanzaufsicht BaFin erweiterte Befugnisse erhalten.
Schäuble reagiere damit nicht zuletzt auf den Fall des erst kürzlich Pleite gegangenen Windkraftunternehmens Prokon, schreibt die Zeitung. Dort hatten rund 75 000 Anleger etwa 1,4 Milliarden Euro in Genussrechte investiert. Dabei sollen Zinsen der Altanleger mit dem Geld neuer Investoren ausgezahlt worden sein.
Risiken sollen deutlicher werden
Die Bundesregierung hatte unmittelbar danach rechtliche Konsequenzen angekündigt. Insbesondere solle geprüft werden, wie Risiken künftig noch klarer herausgestellt werden könnten und ob die Regeln für den Eigenvertrieb von Finanzprodukten angemessen seien, hieß es danach. Mehr Rechte für Kleinanleger und mehr Befugnisse für die Finanzaufsicht standen schor im Koalitionsvertrag. Sie sollen dieses Jahr kommen.
Milliardenverluste durch unseriöse Angebote
Auf dem "Grauen Kapitalmarkt" werden sowohl staatlich kaum regulierte, aber durchaus seriöse Angebote gehandelt als auch Produkte, die bereits in betrügerischer Absicht aufgelegt werden. Alljährlich verlieren Anleger Milliarden, weil sie auf unseriöse Angebote hereinfallen.
Möglicherweise Vertriebsverbot als Maßnahme
Die Anlageangebote am "Grauen Kapitalmarkt" sollen nun transparenter werden. Zu diesem Zweck werden eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, wie die Zeitung schreibt. Der Finanzaufsicht BaFin solle es beispielsweise möglich sein, auf ihrer Internetseite auch Anbieter unregulierter Produkte an den Pranger stellen zu können, die keine Auskunft geben oder nur unvollständige Informationen liefern.
Falls die Reihe von Maßnahmen nicht fruchte, solle künftig als Ultima Ratio ein Vertriebsverbot drohen, in weniger gravierenden Fällen zumindest ein Werbeverbot für den Direktvertrieb der Kapitalanlagen.